Kostenübernahme

Die Abrechnung einer osteopathischen Behandlung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die Kosten richten sich individuell nach der erforderlichen Behandlung ihrer Beschwerden und  belaufen sich für gesetzlich versicherte Patienten auf 93 Euro. Bei privat- oder zusatzversicherten Patienten belaufen sich die  Kosten auf 93-98 Euro und werden gemäß nach der Gebührordnung für Heilpraktiker abgerechnet. Diese Kosten werden bei den privaten Krankenkassen, Zusatz- und Beihilfeversicherungen in der Regel übernommen. Informieren Sie sich bitte vorab, ob dies bei Ihrer Krankenkasse der Fall ist. Vor einer osteopathischen Behandlung ist es nicht notwendig einen Arzt zu konsultieren, da Heilpraktiker, neben Ärzten, berechtigt sind, direkt am Patienten Diagnosen zu stellen.

Auch die Abrechnung osteopathischer Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen ist möglich. Je nach Krankenkasse werden die kompletten Behandlungskosten oder ein Teil der Kosten übernommen. Inwiefern Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt, erfahren Sie hier